Der Betrieb von unsere Musikschule

Liebe Schülerinnen und Schüler, Liebe Eltern,
Noch mal zur Info. Wir dürfen weiterhin unterrichten mit den Auflagen, wie gehabt.
Euer Musikerkollektiv

Der Betrieb von Musikschulen ist weiterhin zulässig.

Gemäß § 19 Abs. 1 und 2 der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) vom 30. Oktober 2020 (gültig vom 2. bis 30. November 2020) dürfen Musikschulen ihre Leistungen, auch an wechselnden Orten, unter Wahrung der Vorgaben nach Abs. 1 weiter anbieten. Bei Angeboten, bei denen mit einer gesteigerten Atemluftemission zu rechnen ist, insbesondere beim Tanz, Ballett, Gesang oder bei dem Spielen von Blasinstrumenten, müssen die beteiligten Personen in geschlossenen Räumen einen Mindestabstand von 2,5 Metern zueinander einhalten. (Quelle: https://www.hamburg.de/verordnung)

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